Kühltürme (42 BimSchV) in der Moderne

posted am: 5 April 2018

Mit der 42 BImSchV wurden grundlegende Änderungen für den Betrieb von Kühltürmen und Nassabscheidern beschlossen. Bei diesem für den normalen Leser seltsam klingen Terminus handelt es sich um die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung. Doch welche Auswirkungen haben die aktuellen Änderungen für Unternehmen und sind auch Privatpersonen von diesen betroffen? Hier sollen alle wesentlichen Fakten zusammengetragen werden, denn die Neufassung enthält durchaus wichtige Anpassungen, die für die öffentliche Gesundheit unerlässlich sind. 

Was ändert sich mit der 42 BImSchV?

Die 42 BImSchV fasst die technischen Voraussetzungen, unter denen Kühltürme, Nassabscheider und ähnliche Systeme betrieben werden können, neu. Grundlage für die neue Verordnung stellt eine Studie dar, die von Experten durchgeführt wurde. In dieser wiesen die entsprechenden Anlagen eine hohe Belastung mit Legionellen auf. Die Werte lagen zum Teil so hoch, dass ein erhebliches Gesundheitsrisiko im Raum stand. Besonders für Mitarbeiter von Unternehmen, die die entsprechende Technik anwenden, zeigte sich ein sehr hohes Risiko, an der, von den Bakterien verursachten, Legionärskrankheit zu erkranken. 

Die neue Verordnung dient aber auch dem Schutz der Öffentlichkeit. Konkret bezieht sich dies auf Anwohner entsprechender Anlagen, wobei hier vor allem Kühltürme eine wesentliche Gefahr darstellen. Durch den in die Umwelt entlassenen Dampf, können die Legionellen fast ungehindert in die Umgebung entweichen. Zwar gab es bisher noch keine Nachweise dafür, dass eine höhere Erkrankungsquote in entsprechenden Gegenden vorliegt, allerdings soll einem möglichen großflächigen Ausbruch durch die neue Gesetzgebung vorgebeugt werden.  

Harte Strafen  

Die 42 BImSchV schreibt bei Missachtung der neuen Vorschriften harte Repressionen aus. Die Kühltürme und alle anderen Anlagen müssen in kurzer Zeit auf einen neuen Standard umgerüstet werden. Unternehmen, die diese Verpflichtung nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Strafzahlungen rechnen, die sich zum Teil in den Millionenbereich erstrecken können. Auch kann ein Betriebsverbot auferlegt werden, welches solange Bestand hat, bis die jeweilige Firma die entsprechenden Anpassungen durchgeführt hat. 

Die 42 BImSchV soll auf diese Weise sicherstellen, dass es sich für die Unternehmen mehr lohnt die Anlagen umzurüsten, anstatt die Strafzahlungen in Kauf zu nehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen sind davon betroffen. Hier gelten allerdings verlängerte Fristen, um die finanzielle Belastung für die meist zahlungsschwächeren Betreiber zu verringern. Am Ende stehen aber die gleichen Strafen, die sich jeweils nach dem Jahresumsatz richten. 

Strickte Prüfung

Die Einhaltung der Vorschriften der 42 BImSchV wird strikt kontrolliert, beispielsweise bei der Weidner Wassertechnik GmbH. Unternehmen müssen mit stichprobenartigen Kontrollen rechnen. Diese werden in der Regel unangekündigt durchgeführt. Sollten sich bei diesen Mängel in der Umsetzung zeigen, erhält das Unternehmen jeweils eine Frist, um diese zu beseitigen. Die Prüfungen können auch mehr als einmal durchgeführt werden, was im Rahmen der öffentlichen Gesundheit und dem Wohlergehen der Mitarbeiter einen nachvollziehbaren Schritt darstellt.

Teilen